Richtlinie im Lack- und Karosseriebeirat

vom 16. April 2002

abgeschlossen zwischen dem Verband der Versicherungsunternehmen Österreichs Adresse und der österreichischen Kfz-Reparaturwirtschaft

betreffend Verrechnung bestimmter Kosten und Leistungen bei der Instandsetzung von KFZ bei Haftpflicht- und Kaskoschäden mit der Versicherung.

Es wird einvernehmlich festgelegt, daß

Anmerkung: Wenn mehrere Aufträge auf einmal durchgeführt werden, ist die Nebenkostenpauschale durch die Anzahl der Aufträge zu teilen.