Richtlinie im Lack- und
Karosseriebeirat
vom 16. April 2002
abgeschlossen zwischen
dem Verband der Versicherungsunternehmen Österreichs Adresse und
der österreichischen Kfz-Reparaturwirtschaft
betreffend Verrechnung
bestimmter Kosten und Leistungen bei der Instandsetzung von KFZ
bei Haftpflicht- und Kaskoschäden mit der Versicherung.
Es wird einvernehmlich festgelegt, daß
- der Arbeitszeitzuschlag in Höhe von
10 % bei Zweischichtmetallic-Lackierungen entfällt,
- der Gemeinkostenzuschlag auf
Lackmaterial von bisher 30 % auf 10 % gesenkt wird und
- die Vorbereitungszeit bei Verwendung
von wasserverdünnbaren Beschichtungsstoffen ("Wasserlacken")
um 0,2 Stunden erhöht wird
- das Beschaffungskostenpauschale auf
die Listenpreise der Ersatzteile 5 % beträgt (die Entsorgungskosten in Höhe von 2 %
werden unverändert beibehalten),
- bei Instandsetzungsaufträgen die Nebenkostenpauschale je Auftrag zu verrechnen ist, mit dem
unter anderem die Kosten für den auftragsbedingten
Abwicklungs-Zeitaufwand, die Anfertigung und Übermittlung
von Fotos, der Fahrzeugendreinigung und der
Farbcodefindung abgedeckt werden.
- Die im Handbuch Eurotax-Kalkulation 1/2002
getroffene Regelung der zu Folge bei geringfügigen
Instandsetzungen mit einer Arbeitszeit von weniger als 0,5
Stunden, die nur Spenglerarbeiten betreffen, 0,5 Stunden
Arbeitszeit zu verrechnen ist, wird ab dem Handbuch
Eurotax-Kalkulation 2/2002 ersatzlos gestrichen.
Anmerkung: Wenn mehrere Aufträge auf einmal durchgeführt
werden, ist die Nebenkostenpauschale durch die Anzahl der Aufträge zu teilen.