Unterbodenschutz/Hohlraumkonservierung
Die Arbeitsausführung
muss mit vom Hersteller vorgeschriebenen Materialien durchgeführt werden, damit
ein Garantieanspruch gewährleistet bleibt. Diese Grundlagen gelten nur für den
Ersatz bei Neuteilen.
Unterbodenschutz und/oder Hohlraumkonservierung
Rüstzeit 0,2 Std.
Materialkosten und Arbeitszeit: Unterboden und/oder Hohlraum
Pro
behandeltem Teil: Kotflügel vorne € 5,81/Stk, 0,2 Std.
Alle restlichen Teile
€ 2,90/Stk. 0,1 Std.
Im Betrag inbegriffen sind: Unterboden- und
Hohlraum-Konservierungsmittel sowie Abdeckschutz- und Reinigungsmaterial. Die
Materialkostenentwicklung wird jeweils der Teuerung angepaßt.
Beispiel:
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1 Rüstzeit |
Hohlraum und/oder ausschäumen von Hohlräumen |
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Unterbodenschutz |
0,2 Std. |
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1 Kotflügel vorne |
Hohlraum |
0,2 Std. |
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1 Türe vorne |
Hohlraum |
0,1 Std. |
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1 Schweller |
Unterboden/ |
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Total Arbeitszeit |
0,6 Std. |
á € 50,14* |
= Arbeitskosten € 30,08 |
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Materialkosten |
1 Arbeitsposition |
á € 5,81 |
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2 Arbeitsposition |
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á € 2,90 |
= Materialkosten € 11,61 |
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Gesamtkosten €
41,69 |
*
angenommener Stundenersatz für Rechungsbeispiel
0,1 Std. = 6 Min.
Bei Vorliegen von
Herstellervorgabewerten sind diese bei Neuteilen anzuwenden.
Bei Instandsetzung von Teilen, ist der Aufwand für AZ und Material zwischen SV
und Werkstätte zu vereinbaren.
Der Materialaufwand ist
mit dem %-Anteil der Beschädigung, dem Neuteil gegenüber zu stellen. Der
Arbeitsaufwand ist nicht gleich dem Arbeitsaufwand ermittelbar, da diesr auch
dem Aufwand des Neuteils entsprechen kann. Sofern geringfügige
Ausbesserungsarbeiten mittels Spraydosen durchgeführt werden, ist dies
insbesondere bei der Arbeitszeit mit einer Reduktion zu berücksichtigen.
Eine
verrechenbare Nachbehandlung mit Hohlraumschutz trifft grundsätzlich nur dann
zu, wenn die Grundierung oder der Hohlraumschutz so verletzt ist, dass ein
Rostbefall zu erwarten ist.
Stand: EurotaxKalkulation I/2011