Unterbodenschutz/Hohlraumkonservierung und/oder ausschäumen von Hohlräumen

Die Arbeitsausführung muss mit vom Hersteller vorgeschriebenen Materialien durchgeführt werden, damit ein Garantieanspruch gewährleistet bleibt. Diese Grundlagen gelten nur für den Ersatz bei Neuteilen.

Unterbodenschutz und/oder Hohlraumkonservierung
Rüstzeit 0,2 Std.


Materialkosten und Arbeitszeit: Unterboden und/oder Hohlraum
Pro behandeltem Teil: Kotflügel vorne € 5,81/Stk, 0,2 Std.
Alle restlichen Teile € 2,90/Stk. 0,1 Std.


Im Betrag inbegriffen sind: Unterboden- und Hohlraum-Konservierungsmittel sowie Abdeckschutz- und Reinigungsmaterial. Die Materialkostenentwicklung wird jeweils der Teuerung angepaßt.

Beispiel:

1 Rüstzeit

Hohlraum und/oder ausschäumen von Hohlräumen

 

Unterbodenschutz

0,2 Std.

 

 

1 Kotflügel vorne

Hohlraum

0,2 Std.

 

 

1 Türe vorne

Hohlraum

0,1 Std.

 

 

1 Schweller

Unterboden/
Hohlraum


0,1 Std.

Total Arbeitszeit

0,6 Std.

á € 50,14*

= Arbeitskosten   € 30,08

Materialkosten

1 Arbeitsposition

á €   5,81

 

2 Arbeitsposition

 

á €   2,90

= Materialkosten € 11,61

 

 

 

 

Gesamtkosten     € 41,69


* angenommener Stundenersatz für Rechungsbeispiel

0,1 Std. = 6 Min.

Bei Vorliegen von Herstellervorgabewerten sind diese bei Neuteilen anzuwenden.

Bei Instandsetzung von Teilen, ist der Aufwand für AZ und Material zwischen SV und Werkstätte zu vereinbaren.

Der Materialaufwand ist mit dem %-Anteil der Beschädigung, dem Neuteil gegenüber zu stellen. Der Arbeitsaufwand ist nicht gleich dem Arbeitsaufwand ermittelbar, da diesr auch dem Aufwand des Neuteils entsprechen kann. Sofern geringfügige Ausbesserungsarbeiten mittels Spraydosen durchgeführt werden, ist dies insbesondere bei der Arbeitszeit mit einer Reduktion zu berücksichtigen.
Eine verrechenbare Nachbehandlung mit Hohlraumschutz trifft grundsätzlich nur dann zu, wenn die Grundierung oder der Hohlraumschutz so verletzt ist, dass ein Rostbefall zu erwarten ist.

 

Stand: EurotaxKalkulation I/2011