Hagelschadenreparaturen
Bei der Reparatur von Hagelschäden gelten
derzeit drei Richtlinien mit der Versicherungswirtschaft:
- Die Richtlinie betreffend die
so genannten Mischreparaturen vom 4.7.1996
- Nachlackierungsfreies
Ausbeulen (Ausdrücken) - Zusatzrichtlinie
- Die Richtlinie betreffend die
Verrechnung eines Pauschalregiesatzes für die
Bereitstellung des Arbeitsplatzes in Höhe von 58,--
bis 109,--, wenn die Hagelschadenreparatur an
einen Sublieferanten vergeben und im Annahmebetrieb
ausgeführt wird und vom Annahmebetrieb am beschädigten
KFZ keine Leistung im Rahmen der Hagelschadenreparatur
erfolgt.