Hagelschadenreparaturen

Bei der Reparatur von Hagelschäden gelten derzeit drei Richtlinien mit der Versicherungswirtschaft:

  1. Die Richtlinie betreffend die so genannten Mischreparaturen vom 4.7.1996
  2. Nachlackierungsfreies Ausbeulen (Ausdrücken) - Zusatzrichtlinie
  3. Die Richtlinie betreffend die Verrechnung eines Pauschalregiesatzes für die Bereitstellung des Arbeitsplatzes in Höhe von € 58,-- bis € 109,--, wenn die Hagelschadenreparatur an einen Sublieferanten vergeben und im Annahmebetrieb ausgeführt wird und vom Annahmebetrieb am beschädigten KFZ keine Leistung im Rahmen der Hagelschadenreparatur erfolgt.