Die Umfrage wurde an die Mitglieder des Karosseriebeirates versendet. Diese ergab, dass keine Marke die Anschaffung von Richtwinkelsätzen als Standard der Betriebsausrüstung vorschreibt.
Der Karosseriebeirat hat sich für eine Reglementierung geeinigt und folgenden Text beschlossen:
Es besteht Einvernehmen, dass
Werkstätten die den benötigten Richtwinkelaufsatz nicht in ihrer
Betriebsausrüstung haben, die üblicherweise in Österreich anfallenden Mietkosten
exklusive Transportkosten ersetzt erhalten. Die Notwendigkeit des Einsatzes ist
mit dem SV abzuklären. Die Kopie der Faktura der Ausleihung ist der Rechnung
beizulegen. Die Aufwendung ist ebenfalls in der Faktura geändert auszuweisen.
(Stand: April 2006)
Die Mietkosten in der Höhe von € 262.-
exkl. MwSt. werden ersetzt.
(Stand: Mai 2009)