Verrechnung von Richtwinkelaufsätzen

Die Umfrage wurde an die Mitglieder des Karosseriebeirates versendet. Diese ergab, dass keine Marke die Anschaffung von Richtwinkelsätzen als Standard der Betriebsausrüstung vorschreibt.

Der Karosseriebeirat hat sich für eine Reglementierung geeinigt und folgenden Text beschlossen:

Es besteht Einvernehmen, dass Werkstätten die den benötigten Richtwinkelaufsatz nicht in ihrer Betriebsausrüstung haben, die üblicherweise in Österreich anfallenden Mietkosten exklusive Transportkosten ersetzt erhalten. Die Notwendigkeit des Einsatzes ist mit dem SV abzuklären. Die Kopie der Faktura der Ausleihung ist der Rechnung beizulegen. Die Aufwendung ist ebenfalls in der Faktura geändert auszuweisen.
(Stand: April 2006)

Die Mietkosten in der Höhe von € 262.- exkl. MwSt. werden ersetzt.
(Stand: Mai 2009)