Empfehlungen betreffend der Verrechnung von Kleinmaterial
Bezüglich Klein- und Schwemm-Material wird mit sofortiger Wirkung vereinbart:
Der Ausdruck "Schwemm-Material" wird im Audatex-System durch "Kleinmaterial" ersetzt. Der Höchstwert dieser Position ist mit maximal 6 % der Arbeitszeit und mit einem Höchstwert von 73,-- begrenzt. Bei Großschäden ist der Wert dieser Position mit dem Sachverständigen zu vereinbaren.
Die sich aus der Anwendung des Audatex-Systems entwickelte Verrechnungspraxis von Kleinmaterial und Schwemm-Material wird ab sofort auf alle Aufträge angewandt und für Regelfälle mit höchstens 6 % der Arbeitszeit, maximal 73,-- begrenzt. Bei großen Schäden würden diese Grenzen den Betrieb benachteiligen. Daher ist für Großschäden vorgesehen, dass einvernehmlich von Betrieb und Sachverständigen ein angemessener Betrag für Kleinmaterial festgesetzt wird.
Diese Richtlinie wurde durch folgenden Satz neu definiert:
Zusätzlich zu den Originalersatzteilen können in der Rechnung für Kleinmaterial
(Verbrauchsmaterial) bis zu 6 % der Arbeitszeit, ausgenommen Lackierarbeitszeit,
höchstens € 73,- verrechnet werden. In der Definition Originalersatzteile,
werden auch Kleinersatzteile verstanden.