Einigung bei Hagelschadenreparaturen
Bei der am 4. Juli 1996 in Wien stattgefundenen außerordentlichen Sitzung des Lack- und Karosseriebeirates konnte zwischen der Versicherungswirtschaft und der Kraftfahrzeugreparaturwirtschaft Einigung über das künftige Vorgehen bei der Reparatur von Hagelschäden an Kraftfahrzeugen insbesondere betreffend die Anwendung der neuen Reparaturmethode (Auspressen), der Mischmethode sowie des konventionellen Reparaturverfahrens auf folgender Basis erzielt werden:
Anglo-Elementar Vers. AG
Austria Schaden- und Unfallversicherung AG
Basler Vers. AG
Bundesländer Vers. AG
Der Anker Allgem. Vers. AG
Donau Allgem. Vers. AG
Erste Allgemeine Vers. AG
Garant Vers. AG
Grazer Wechselseitige Vers. AG
Interunfall Vers. AG
Kärntner Landes Vers. AG
Montanversicherung AG
Nordstern Colonia Vers. AG
Oberösterreichische Vers. AG
Porsche Vers. AG
Raiffeisen Vers. AG
Salzburger Landes Vers. AG
SK Vers. AG
Sun Alliance Vers. AG
VAV Versicherung für die Bauwirtschaft
Versicherungsverband der Industriellen AG
Victoria-Volksbanken Vers. AG
Volksfürsorge-Jupiter Allgem. Vers. AG
Vorarlberger Landes Vers. AG
Wiener Allianz Vers. AG
Wiener Städtische Allgem. Vers. AG
Winterthur Vers. AG
Zürich Kosmos Versicherungen AG
In jedem Bundesland wird ein Experte der Landesinnung der Karosseriebauer und Wagner für den schiedsgerichtlichen Ausschuss im Sinne der Vereinbarungspunkte 2 und 3 nominiert und um eine objektive und faire Behandlung von Streitfällen bemüht sein. Die Liste der Experten können über jede Landesinnung bzw. die Bundesinnung erfragt werden.
Sollte es im Zusammenhang mit
der Abwicklung von Hagelschlagreparaturen andere Probleme mit
Versicherern geben, empfehlen wir eine schriftliche Meldung des
Betriebes an den Lack- und Karosseriebeirat im Wege der
Bundesinnung.
Stand August 1999