Einigung bei Hagelschadenreparaturen

Bei der am 4. Juli 1996 in Wien stattgefundenen außerordentlichen Sitzung des Lack- und Karosseriebeirates konnte zwischen der Versicherungswirtschaft und der Kraftfahrzeugreparaturwirtschaft Einigung über das künftige Vorgehen bei der Reparatur von Hagelschäden an Kraftfahrzeugen insbesondere betreffend die Anwendung der neuen Reparaturmethode (Auspressen), der Mischmethode sowie des konventionellen Reparaturverfahrens auf folgender Basis erzielt werden:

  1. Im Hinblick auf die erzielte Einigung erübrigt sich für die Versicherungswirtschaft ab sofort die Erstellung bzw. Verwendung von Listen jener Werkstätten, die Hagelschäden nach der neuen Reparaturmethode instand setzen. Es besteht auch keinerlei Veranlassung, Fahrzeuge von Kaskokunden bestimmten Werkstätten zuzuweisen bzw. aus Werkstätten abzuziehen.
  2. Die geeignete Reparaturmethode (konventionelle Methode, Mischmethode oder neue Methode) wird von der Werkstätte und dem von der Versicherung beauftragten Sachverständigen einvernehmlich festgelegt. Jeder Reparaturbetrieb ist in der Lage, Aufträge zur Reparatur von Hagelschäden zu übernehmen. Der Werkstätte steht es frei, sich eines geeigneten Subunternehmers zu bedienen, falls sie die neue Reparaturmethode nicht ausführen kann oder möchte.
  3. Misslingt trotz nachgewiesener ordnungsgemäßer Ausführung die Reparatur von Hagelschäden nach der neuen Methode, trägt der Kaskoversicherer die Kosten einer Nachreparatur nach der konventionellen Reparaturmethode.
  4. Für Fälle der Nichteinigung über die Reparaturmethode (Punkt 2) bzw. über die ordnungsgemäße Ausführung (Punkt 3) wird vom Lack- und Karosseriebeirat eine Schiedsstelle eingerichtet, die sich zur Feststellung des Sachverhalts Experten der Versicherungs- und der Kraftfahrzeugreparaturwirtschaft bedient. Die Überprüfung des Sachverhalts und die Entscheidung wird gemeinsam von jeweils einem Experten der Versicherungswirtschaft und der zuständigen Fachorganisation getroffen und das Ergebnis dem Lack- und Karosseriebeirat schriftlich bekannt gegeben. Von der Versicherungswirtschaft und von der KFZ-Reparaturwirtschaft werden dem Lackbeirat -nach Möglichkeit für jedes Bundesland- die entsprechenden Experten nominiert.
    Für den Fall der Nichteinigung bzw. der Nichtakzeptanz steht der ordentliche Rechtsweg offen.
  5. Die Gewährleistungsfrist der Reparaturwerkstätte beträgt auch für die neue Reparaturmethode 6 Monate. Treten nach Ende dieser Gewährleistungsfrist kausale Spätfolgen auf, trägt der Versicherer bis zum Ende der Lackgarantie des Fahrzeugherstellers (Importeurs) die Reparaturkosten für diese Spätfolgen.
  6. Die Liste der Versicherer, die dieses Vorgehen ausdrücklich akzeptieren, ist dem Schreiben des Versicherungsverbandes vom 4.7.1996 zu entnehmen und umfasst folgende Versicherer:

    Anglo-Elementar Vers. AG
    Austria Schaden- und Unfallversicherung AG
    Basler Vers. AG
    Bundesländer Vers. AG
    Der Anker Allgem. Vers. AG
    Donau Allgem. Vers. AG
    Erste Allgemeine Vers. AG
    Garant Vers. AG
    Grazer Wechselseitige Vers. AG
    Interunfall Vers. AG
    Kärntner Landes Vers. AG
    Montanversicherung AG
    Nordstern Colonia Vers. AG
    Oberösterreichische Vers. AG
    Porsche Vers. AG
    Raiffeisen Vers. AG
    Salzburger Landes Vers. AG
    SK Vers. AG
    Sun Alliance Vers. AG
    VAV Versicherung für die Bauwirtschaft
    Versicherungsverband der Industriellen AG
    Victoria-Volksbanken Vers. AG
    Volksfürsorge-Jupiter Allgem. Vers. AG
    Vorarlberger Landes Vers. AG
    Wiener Allianz Vers. AG
    Wiener Städtische Allgem. Vers. AG
    Winterthur Vers. AG
    Zürich Kosmos Versicherungen AG


In jedem Bundesland wird ein Experte der Landesinnung der Karosseriebauer und Wagner für den schiedsgerichtlichen Ausschuss im Sinne der Vereinbarungspunkte 2 und 3 nominiert und um eine objektive und faire Behandlung von Streitfällen bemüht sein. Die Liste der Experten können über jede Landesinnung bzw. die Bundesinnung erfragt werden.

Sollte es im Zusammenhang mit der Abwicklung von Hagelschlagreparaturen andere Probleme mit Versicherern geben, empfehlen wir eine schriftliche Meldung des Betriebes an den Lack- und Karosseriebeirat im Wege der Bundesinnung.

Stand August 1999