Erhöhung der Nebenkostenpauschale

Der Betrag der Nebenkostenpauschale wird mit Gültigkeit 1. Mai 2011 mit € 31,50.- festgelegt. Die Nebenkostenpauschale ist so zu kalkulieren, dass weder Aufschläge aus Arbeitszeit bzw. Ersatzteilen aufgerechnet werden. Vor der Hinzufügung der Mehrwertsteuer ist die Rechnungsposition Nebenkostenpauschale im Rechnungsbetrag zu integrieren.

Es wird darauf hingewiesen, dass Kfz-Betriebe die Vorteile der elektronischen Schadensabwicklung noch stärker als bisher nutzen sollten. Einige Versicherungen werden die Reparaturkalkulation künftig nur mehr elektronisch annehmen.

Die Nebenkostenpauschale deckt unter anderem die Kosten für den auftragsbedingten Abwicklungszeitaufwand, die Anfertigung und Übermittlung von Fotos, die Fahrzeugendreinigung und die Farbcodefindung ab.

Wenn an einem Fahrzeug mehrere Aufträge auf einmal durchgeführt werden, ist der Nebenkostenpauschalbetrag durch die Anzahl der Aufträge zu teilen.