Erhöhung der Nebenkostenpauschale
Der Betrag der Nebenkostenpauschale wird mit
Gültigkeit 1. Mai 2011
mit €
31,50.-
festgelegt. Die Nebenkostenpauschale ist so zu kalkulieren, dass weder
Aufschläge aus Arbeitszeit bzw. Ersatzteilen aufgerechnet werden. Vor der
Hinzufügung der Mehrwertsteuer ist die Rechnungsposition Nebenkostenpauschale im
Rechnungsbetrag zu integrieren.
Es wird
darauf hingewiesen, dass Kfz-Betriebe die Vorteile der elektronischen
Schadensabwicklung noch stärker als bisher nutzen sollten. Einige Versicherungen
werden die Reparaturkalkulation künftig nur mehr elektronisch annehmen.
Die Nebenkostenpauschale deckt unter anderem die Kosten für den auftragsbedingten
Abwicklungszeitaufwand, die Anfertigung und Übermittlung von Fotos, die Fahrzeugendreinigung und die Farbcodefindung ab.
Wenn an einem Fahrzeug mehrere Aufträge auf einmal durchgeführt werden, ist der
Nebenkostenpauschalbetrag durch die Anzahl der Aufträge zu teilen.