Vignettenpflicht - Fahrzeuge des Straßendienstes
(Auszug aus einer Information des Österr. Autobahnen- und Schnellstraßen - AG)

.... Es hat sich in der Praxis erwiesen, dass eine Kontrolle der Vignettenpflicht, welche außerhalb einer Arbeitsfahrt für private Abschleppunternehmen schon immer bestanden hat, mit der standardmäßigen Behauptung einer Pannenintervention nie wirksam durchgeführt werden konnte.

Vor diesem Hintergrund - nicht zuletzt auf Wunsch der Exekutive - war es erforderlich die extensive Auslegung des § 27 zurückzunehmen. Zwischen den zuständigen Bundesministerien, den Organen der Vignettenkontrolle und der ÖSAG wurde daher eine Auslegung des § 27 Abs. 1 im engeren Sinne vereinbart, wonach den privaten Abschleppdiensten keine Vignettenbefreiung zukommt. ....