Urlaubsvorgriff ohne Reue

Mit Zustimmung des Arbeitgebers kann ein Mitarbeiter auch schon während der ersten 6 Monate im 1. Arbeitsjahr z.B. den Gesamturlaub oder große Teile des Urlaubs verbrauchen (dies gilt auch für einen Urlaubsvorgriff auf den erst im folgenden Arbeitsjahr zustehenden Urlaub).

Wird das Arbeitsverhältnis jedoch vor Entstehen des vollen Urlaubsanspruches bzw. vor Beginn des folgendes Urlaubsjahres beendet, kann der Arbeitgeber nur dann das für den Urlaubsvorgriff zuviel geleistete Urlaubsentgelt vom Mitarbeiter zurückverlangen, wenn vor dem Urlaubsantritt mit dem Mitarbeiter eine Rückzahlungsvereinbarung getroffen wurde.

Wir empfehlen daher in diesen Fällen die nachstehende Mustervereinbarung zu verwenden.

 

MUSTERVEREINBARUNG
URLAUBSVERBRAUCH INNERHALB DER ERSTEN 6 MONATE
DES 1.URLAUBSJAHRES

 

Herrn/Frau ......................

zum Zeitpunkt des von Ihnen gewünschten Urlaubsverbrauches sind Sie noch weniger als 6 Monate im Betrieb beschäftigt und haben daher gemäß § 2 Abs.2 Urlaubsgesetz lediglich einen aliquoten Urlaubsanspruch. Unser Betrieb erklärt sich jedoch bereit, Ihnen über den aliquoten Anspruch hinaus Urlaub zu gewähren, unter der Voraussetzung, daß bei einer allfälligen Arbeitnehmerkündigung, bei Entlassung bzw. unberechtigtem vorzeitigen Austritt vor Ablauf der 6 Monate, der zuviel verbrauchte Urlaub in Geld bei der Endabrechnung abgezogen wird.

 

Ort: ............................................... Datum: .......................................................

Unterschriften: ................................................................................................