Reparaturlackierung von Fahrzeugen - VOC-Anlagen-Verordnung
Mit der VOC-Anlagen-Verordnung wurde Ende letzten Jahres die Begrenzung der Emissionen von Lösungsmitteln bei der Serienfertigung und bei der Reparaturlackierung von Fahrzeugen erlassen. Die VOC-Anlagen-Verordnung ist im Bundesgesetzblatt Teil II, Nr. 301/202 mit 1. September 2002 in Kraft getreten. Da es sich bei der VOC-Anlagen-Verordnung um ein komplexes Werk an Auflistungen von Vorschriften und Grenzwerten handelt, haben wir eine Zusammenfassung für Sie erstellt.
Unser Experte Herr Dr. Rudolf Donninger hat einen branchenspezifischen, extra für die Kfz-Reparaturlackierung erstellten Kommentar verfasst und steht ihnen als Ansprechpartner für alle Fragen rund um die VOC-Anlagen-Verordnung gerne zur Verfügung (01/501 05-4268).
Wir erlauben uns, dieses detaillierte Werk auf unserer Homepage unseren Mitgliedsbetrieben zugänglich zu machen. Wir hoffen, Ihnen damit ein einfach erklärendes Werk zur Verfügung stellen zu dürfen, mit dem Sie Ihre betriebsinternen Gegebenheiten im Rahmen des Lackierens von Kraftfahrzeugen anpassen können.