Ausbildungsbescheinigung "KFZ Klimaanlagen"
| Facharbeiter, die Tätigkeiten an Fahrzeugen der Klassen M1 und N1 (Gruppe 1) im Zusammenhang mit der Rückgewinnung von fluorierten Treibhausgasen aus KFZ-Klimaanlagen ausüben, müssen gemäß den Verordnungen VO (EG) 307/2008 und VO (EG) 842/2006 sowie dem FTG 2009 geschult sein, um diese Tätigkeiten durchführen zu dürfen. |
![]() |
|
Der folgende Kurzleitfaden soll Klarheit dahingehend schaffen, welche Personen Inhaber einer Ausbildungsbescheinigung sein müssen, welche Tätigkeiten in den Geltungsbereich fallen, welche Ausbildungen anerkannt werden und wie man eine Ausbildungsbescheinigung beantragen kann.
Kurzleitfaden: Erlangung einer
Ausbildungsbescheinigung |
|