Sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung im Betrieb kostenlos sicherstellen!
Klein- und Mittelbetriebe können die sicherheitstechnische und
arbeitsmedizinische Betreuung ihrer Arbeitnehmer kostenlos sicherstellen, indem
sie ein Präventionszentrum der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt (AUVAsicher)
in Anspruch nehmen.
Die Verpflichtung zur sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Betreuung besteht gemäß ArbeitnehmerInnenschutzgesetz:
seit 1. Jänner 1999 für Arbeitsstätten, in
denen regelmäßig 11 bis 50 Arbeitnehmer beschäftigt sind,
seit 1. Jänner 2000 auch für Arbeitsstätten mit bis zu
10 Arbeitnehmern.
|
Sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische
Betreuung in Arbeitsstätten mit bis zu 50 Arbeitnehmern -
AUVAsicher-Anmeldestand
Das ASchG sieht für Arbeitsstätten mit 11 bis 50 Arbeitnehmern seit 1. Jänner 1999 mindestens einmal im Kalenderjahr eine Begehung durch eine Sicherheitsfachkraft und einen Arbeitsmediziner vor. Für Arbeitsstätten mit 1 bis 10 Arbeitnehmern ist seit 1. Jänner 2000 eine Begehung mindestens einmal in zwei Kalenderjahren vorgesehen. Unter Berücksichtigung dieser Termine und Fristen musste der Arbeitgeber in der Kategorie "11-50 Arbeitnehmer" bis spätestens 31. Dezember 1999 für die Einrichtung der Betreuung Sorge tragen. In der Kategorie "1-10 Arbeitnehmer" muss dies bis spätestens 31. Dezember 2001 erfolgen.
Laut AUVAsicher-Bericht 2000 - Stand 20. März 2001 (siehe Sp 288/98/Dr.Aub/AW vom 26.3.2001) waren in der Kategorie von
1-10 Arbeitnehmern .................. 24 % der
Arbeitsstätten,
11-20 Arbeitnehmern ................ 57 % der Arbeitsstätten,
21-50 Arbeitnehmern ................ 68 % der Arbeitsstätten
bei AUVAsicher angemeldet, wobei seitens der AUVA jeweils ein 2/3 Marktanteil angestrebt wird.

AUVAsicher Marktanteil in den einzelnen
Präventionszentren aufgegliedert
nach Arbeitsstättengröße; Bericht AUVAsicher 2000 vom 20. März 2001.
Auch bei großzügiger Schätzung jenes Anteils an Betrieben, die gemäß § 78 Abs. 1 und 2 ASchG eine "andere" Betreuungsform als "AUVAsicher" gewählt haben und deshalb durch den AUVAsicher-Bericht und die dort angeführten Prozentsätzen nicht erfasst werden, scheint insbesondere in der Kategorie mit "1-10 Arbeitnehmern" weiterer Informationsbedarf gegeben.
Das zugehörige AUVAsicher-Anmeldeformular können Sie unter der Rubrik "Rechtsservice/Arbeitnehmerschutz/Präventivdienste in Klein- und Mittelbetrieben" im Extranet (http://wko.at) sowie auf der AUVA-Hompage unter http://www.auva.or.at/auvasich/default.htm heruntergeladen.