Sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung im Betrieb kostenlos sicherstellen!


Klein- und Mittelbetriebe
können die sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung ihrer Arbeitnehmer kostenlos sicherstellen, indem sie ein Präventionszentrum der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt (AUVAsicher) in Anspruch nehmen.

Die Verpflichtung zur sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Betreuung besteht gemäß ArbeitnehmerInnenschutzgesetz:

seit 1. Jänner 1999 für Arbeitsstätten, in denen regelmäßig 11 bis 50 Arbeitnehmer beschäftigt sind,
seit 1. Jänner 2000 auch für Arbeitsstätten mit bis zu 10 Arbeitnehmern.

  • WER kann einen Antrag auf kostenlose Betreuung stellen?

Grundsätzlich jeder Arbeitgeber,
- der ARBEITSSTÄTTEN mit bis zu 50 Arbeitnehmern hat,
- sofern er in seinem UNTERNEHMEN insgesamt nicht mehr als
250 Arbeitnehmer
beschäftigt.

  • WIE muss der Antrag ausschauen?

Siehe dazu das Antragsformular "Präventionsberatung durch die AUVA".

  • WO ist der Antrag einzubringen?

Bei der zuständigen AUVA-Landesstelle bzw. –Außenstelle,
Tel.: 0810/200020/1000 und Fax.: 0810/200020/1100 österreichweit!

  • WANN ist der Antrag einzubringen?

Sobald als möglich, um die organisatorischen Voraussetzungen für eine Begehung der Arbeitsstätten zu schaffen.

 

Sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische
Betreuung in Arbeitsstätten mit bis zu 50 Arbeitnehmern - AUVAsicher-Anmeldestand

Das ASchG sieht für Arbeitsstätten mit 11 bis 50 Arbeitnehmern seit 1. Jänner 1999 mindestens einmal im Kalenderjahr eine Begehung durch eine Sicherheitsfachkraft und einen Arbeitsmediziner vor. Für Arbeitsstätten mit 1 bis 10 Arbeitnehmern ist seit 1. Jänner 2000 eine Begehung mindestens einmal in zwei Kalenderjahren vorgesehen. Unter Berücksichtigung dieser Termine und Fristen musste der Arbeitgeber in der Kategorie "11-50 Arbeitnehmer" bis spätestens 31. Dezember 1999 für die Einrichtung der Betreuung Sorge tragen. In der Kategorie "1-10 Arbeitnehmer" muss dies bis spätestens 31. Dezember 2001 erfolgen.

Laut AUVAsicher-Bericht 2000 - Stand 20. März 2001 (siehe Sp 288/98/Dr.Aub/AW vom 26.3.2001) waren in der Kategorie von

1-10 Arbeitnehmern .................. 24 % der Arbeitsstätten,
11-20 Arbeitnehmern ................ 57 % der Arbeitsstätten,
21-50 Arbeitnehmern ................ 68 % der Arbeitsstätten

bei AUVAsicher angemeldet, wobei seitens der AUVA jeweils ein 2/3 Marktanteil angestrebt wird.


AUVAsicher Marktanteil in den einzelnen Präventionszentren aufgegliedert
nach Arbeitsstättengröße; Bericht AUVAsicher 2000 vom 20. März 2001.

Auch bei großzügiger Schätzung jenes Anteils an Betrieben, die gemäß § 78 Abs. 1 und 2 ASchG eine "andere" Betreuungsform als "AUVAsicher" gewählt haben und deshalb durch den AUVAsicher-Bericht und die dort angeführten Prozentsätzen nicht erfasst werden, scheint insbesondere in der Kategorie mit "1-10 Arbeitnehmern" weiterer Informationsbedarf gegeben.

Das zugehörige AUVAsicher-Anmeldeformular können Sie unter der Rubrik "Rechtsservice/Arbeitnehmerschutz/Präventivdienste in Klein- und Mittelbetrieben" im Extranet (http://wko.at) sowie auf der AUVA-Hompage unter http://www.auva.or.at/auvasich/default.htm heruntergeladen.