Briefvorschlag für Ihre Lieferanten

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

seit 1.6.2007 ist die Verordnung EG 1907/2006 (REACH-VO) in Kraft.

 

Aus dieser ergeben sich für Sie als Hersteller/Importeur/Händler wie auch für uns als nachgeschalteter Anwender verschiedene Verpflichtungen.

 

Um eine reibungslose Weiterführung unserer Geschäftsbeziehungen auch in Zukunft gewährleisten zu können, bitten wir Sie daher um einige Informationen:

 

  1. Welche der von Ihnen an uns gelieferten Artikel sind von der REACH-VO betroffen?
  2. Wie stellen Sie sicher, dass diese Produkte auch nach dem 30.11.2008 von Ihnen an uns geliefert werden können bzw., werden die Stoffe in diesen Produkten innerhalb der vorgesehenen Fristen vorregistriert bzw. registriert?

 

Bitte senden Sie Ihre verbindliche Antwort bis spätestens 30.06.2008 an uns.

 

Weiters möchten wir Sie darauf aufmerksam machen, dass auch die Sicherheitsdatenblätter für Stoffe und Zubereitungen in Hinkunft den Anforderungen der REACH-VO Anhang II entsprechen müssen. Diese Sicherheitsdatenblätter wollen Sie bitte per E-Mail als pdf-Datei o. ä. an .……………………………..…… senden.

 

Wir bedanken uns sehr herzlich im Voraus für Ihre geschätzte Rückantwort.