21. Kraftfahrgesetznovelle

In der Verkehrsausschuss-Sitzung vom 10. April 2002 wurde unter anderem die längst fällige 21. Kraftfahrgesetznovelle behandelt. Dabei konnten die Wirtschaftsvertreter folgende wesentliche Erfolge erzielen:

1. Die Verwendung von Probefahrkennzeichen ("blaue Kennzeichen") wurde dahingehend liberalisiert, dass Kunden des Autohandels sich Fahrzeuge zur Erprobung übers Wochenende ausborgen können, wobei das Fahrzeug auch auf öffentlicher Verkehrsfläche abgestellt werden kann, was bisher nicht erlaubt war. Damit wird die de facto übliche Form der Probefahrten gesetzlich normiert.
Weiterer Erfolg für die Wirtschaft, ist die Einbeziehung der Servicestationen und Reinigungsunternehmungen in die Verwendung von Probefahrkennzeichen. Es hat sich ein Wirtschaftszweig gebildet, der Gebrauchtfahrzeuge vom Autohändler holt, in seinem Betrieb reinigt und in gereinigtem Zustand die Autos wieder zurückbringt. Da diese Fahrzeuge nicht angemeldet waren, war eine Verwendung der Probekennzeichen "problematisch". Dieser Zustand ist nun legalisiert.

2. Die langjährige Forderung der österreichischen Wirtschaft betrifft die Benützung von Megalinerbussen (15 Meter Busse) in Österreich. Die EU-Richtlinie würde eine Umsetzung in den Nationalstaaten bis 2004 ermöglichen. Es ist gelungen durch die jetzige Gesetzesnovelle diese Regelung in Österreich sofort einzuführen. Außerdem entfällt der bisher mühsame Weg einer Ausnahmegenehmigung.

3. Monatelanger Streit um die Einführung neuer Schülerbeförderungstafeln gegenüber der derzeit in Verwendung Stehenden konnte abgewendet werden. Der in der Gesetzesvorlage befindliche Paragraph über die neuen Tafeln wurde gestrichen. Dies bedeutet keine unnötigen zusätzliche Neuinvestitionen für die Wirtschaft.