21. Kraftfahrgesetznovelle
In der Verkehrsausschuss-Sitzung vom 10. April 2002 wurde unter anderem die längst fällige 21. Kraftfahrgesetznovelle behandelt. Dabei konnten die Wirtschaftsvertreter folgende wesentliche Erfolge erzielen:
1. Die Verwendung von Probefahrkennzeichen
("blaue Kennzeichen") wurde dahingehend liberalisiert,
dass Kunden des Autohandels sich Fahrzeuge zur Erprobung übers
Wochenende ausborgen können, wobei das Fahrzeug auch auf öffentlicher
Verkehrsfläche abgestellt werden kann, was bisher nicht erlaubt
war. Damit wird die de facto übliche Form der Probefahrten
gesetzlich normiert.
Weiterer Erfolg für die Wirtschaft, ist die Einbeziehung der
Servicestationen und Reinigungsunternehmungen in die Verwendung
von Probefahrkennzeichen. Es hat sich ein Wirtschaftszweig
gebildet, der Gebrauchtfahrzeuge vom Autohändler holt, in seinem
Betrieb reinigt und in gereinigtem Zustand die Autos wieder zurückbringt.
Da diese Fahrzeuge nicht angemeldet waren, war eine Verwendung
der Probekennzeichen "problematisch". Dieser Zustand
ist nun legalisiert.
2. Die langjährige Forderung der österreichischen Wirtschaft betrifft die Benützung von Megalinerbussen (15 Meter Busse) in Österreich. Die EU-Richtlinie würde eine Umsetzung in den Nationalstaaten bis 2004 ermöglichen. Es ist gelungen durch die jetzige Gesetzesnovelle diese Regelung in Österreich sofort einzuführen. Außerdem entfällt der bisher mühsame Weg einer Ausnahmegenehmigung.
3. Monatelanger Streit um die Einführung neuer Schülerbeförderungstafeln gegenüber der derzeit in Verwendung Stehenden konnte abgewendet werden. Der in der Gesetzesvorlage befindliche Paragraph über die neuen Tafeln wurde gestrichen. Dies bedeutet keine unnötigen zusätzliche Neuinvestitionen für die Wirtschaft.