Unter nachfolgendem Link können die Informationen zur Meisterprüfungsaktion des BMWFJ, wonach in Zukunft im Falle des Bestehens der Meister- bzw. Befähigungsprüfung ein Drittel der Prüfungsgebühr übernommen wird, heruntergeladen werden.
Nach erfolgreich abgelegter Meister- bzw. Befähigungsprüfung kann der Absolvent sein Prüfungszeugnis und den Nachweis der Zahlung der Prüfungsgebühr mittels eines ausgefüllten Formulars an das Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend, „Meisterbonus“, Stubenring 1, 1010 Wien, meisterbonus@bmwfj.gv.at, senden. In Folge bekommt sie/er dann 1/3 der Prüfungsgebühr vom BMWFJ rückerstattet
Einreichungen im BMWFJ sind seit 1.1.2012 möglich; eingereicht werden können alle positiven Meister/Befähigungsprüfungszeugnisse für Meister- bzw. Befähigungsprüfungen ab 1.11.2011.
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http://www.bmwfj.gv.at/Unternehmen/Gewerbe/Seiten/Meisterpr%C3%BCfung.aspx |