Winterausrüstungspflicht für PKW und LKW ab 1. November

Die Winterausrüstungspflicht gilt für PKW und LKW mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 3500 kg.
Der Zeitraum für die Winterausrüstungsverpflichtung gilt jeweils vom 1. November bis zum 15. April, sofern winterliche Straßenverhältnisse vorherrschen.

Winterreifen müssen an allen Rädern montiert sein. Anstelle von Winterreifen können auch Sommerreifen in Verbindung mit Schneeketten an den Antriebsrädern verwendet werden, sofern eine vorwiegend geschlossene Schnee- bzw. Eisdecke die Fahrbahn bedeckt.

Achtung: Auf Matsch darf man weder mit Sommerreifen noch mit Schneeketten fahren. Hier sind zum Fahren nur Winterreifen erlaubt.

Der Zeitraum für die Winterausrüstungsverpflichtung für LKW (Winterreifen + Schneeketten) wurde ebenfalls von 1. November bis 15. April festgelegt.